Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 02.02.2018
- L 3 U 247/16 -
Ex-Bundesligafußballer mit Marketingunternehmen hat keinen Anspruch auf Entschädigung nach Beinbruch bei Benefizspiel
Fußballspielen ist kein Marketing
Arbeitsunfälle sind Unfälle infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit. Bei freiwillig versicherten Selbstständigen wird der Umfang des Versicherungsschutzes allein durch den objektiv festzustellenden und angemeldeten Unternehmensgegenstand bestimmt. Betreibt ein Fußballer ein Marketingunternehmen, ist seine Teilnahme an einem Benefiz-Fußballspiel keine im Rahmen dieses Unternehmens unfallversicherte Tätigkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts hervor.
Der 52-jährige ehemalige Bundesligafußballer des zugrunde liegenden Rechtstreits betreibt ein Marketingunternehmen. Er versicherte sich hinsichtlich dieser Tätigkeit freiwillig bei der Berufsgenossenschaft. Im März 2015 nahm er als Spieler an einem Benefiz-Fußballspiel teil, zu dessen Vorbereitung auch ein Auftrag an sein
Teilnahme an Fußballspielen gehört nicht zum Marketing
Das Hessische Landessozialgericht gab der Berufsgenossenschaft Recht. Maßgeblich für den Zusammenhang der schädigenden Verrichtung mit der versicherten Tätigkeit sei die objektive Handlungstendenz. Es komme daher darauf an, ob der Betroffene eine versicherte Tätigkeit habe ausüben wollen und dies durch objektive Umstände bestätigt werde. Insoweit sei auf den objektiv festzustellenden und angemeldeten Unternehmensgegenstand abzustellen. Einzelvertragliche Verpflichtungen gegenüber Kunden seien hingegen unbeachtlich. Andernfalls könne ein Versicherter beliebig den Umfang des Versicherungsschutzes bestimmen - ohne Beiträge nach dem entsprechenden Gefahrtarif zu zahlen. Der unternehmerisch tätige Ex-Fußballprofi sei zwar hinsichtlich der Akquise anderer Spieler unfallversichert, nicht hingegen während der eigenen Teilnahme an einem Benefizspiel.
Hinweise zur Rechtslage
§ 6 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
(1) Auf [...] Antrag können sich versichern
1. Unternehmer [...]
§ 8 SGB VII
(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz [...] begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit) [...]
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2018
Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ra-online
- Vertragsamateurfußballspieler stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
(Sozialgericht Trier, Hinweisverfügung vom 06.07.2016
[Aktenzeichen: S 5 U 141/15]) - Unfallversicherungsschutz gilt auch für Fußball-Vertragsamateure
(Sozialgericht Leipzig, Gerichtsbescheid vom 07.07.2014
[Aktenzeichen: S 23 U 20/11])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25577
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25577
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.