wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 17. September 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.08.2024
L 6 AS 310/23 -

Die wegen gestiegener Energiekosten gewährte Einmalzahlung in Höhe von 75 Euro mindert nicht die Grundsicherungsleistungen

Einwohner-Energie-Geld der Stadt Kassel "on top"

Bei der Berechnung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II - früher "Hartz IV", aktuell Bürgergeld) sind Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies gilt jedenfalls, wenn diese Zuwendungen die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben die Grundsicherungsleistungen nicht gerechtfertigt wären. Das von der Stadt Kassel im Jahr 2022 gewährte Einwohner-Energie-Geld überschritt im Fall einer sechsköpfigen Familie die hierfür maßgebliche Grenze nicht. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Im Juli 2022 beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel das Programm „Kopf hoch, Kassel! – Einwohner-Energie-Geld (EEG)“, mit welchem die Belastungen durch die gestiegenen Energiekosten abgemildert werden sollten. Allen Einwohnerinnen und Einwohner wurde auf Antrag eine einmalige, nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 75 € gewährt.

Jobcenter mindert Hartz-IV-Leistung wegen Einwohner-Energie-Geld

Diese Zuwendung erhielt auch eine Familie mit 4 minderjährigen Kindern. Deren Grundsicherungsleistungen (2022 noch „Hartz IV“) minderte daraufhin jedoch das Jobcenter. Das EEG diene dem gleichen Zweck wie die Leistungen nach dem SGB II und sei daher als Einkommen zu berücksichtigen.

Die betroffene Familie verwies hingegen darauf, dass es sich um eine zweckgebundene Zahlung handele. Auch nach Ansicht des Magistrats der Stadt Kassel sei eine Anrechnung des EEG grob unbillig bzw. stelle eine besondere Härte dar, weshalb die Stadt als zuständiger Träger der Sozialhilfeleistungen (SGB XII) das EEG nicht als Einkommen anrechne.

Das EEG ist wegen der geringen Höhe nicht als Einkommen zu berücksichtigen

Die Richter des Hessischen Landessozialgerichts entschieden, dass das EEG nicht als Einkommen anzurechnen sei. Es handele sich um eine Zuwendung, welche die Stadt Kassel allen Bürgerinnen und Bürgern gewährt habe, ohne dass hierfür eine rechtliche oder sittliche Pflicht bestanden hätte.

Die Berücksichtigung des EEG als Einkommen sei zwar nicht grob unbillig, weil das Jobcenter die höheren Heizkosten übernommen habe und das seit Januar 2023 gewährte höhere Bürgergeld die gestiegenen Stromkosten auffange.

Allerdings sei die Lage der klagenden Familie durch das EEG nicht so günstig beeinflusst worden, dass daneben Grundsicherungsleistungen nicht gerechtfertigt wären. Als Maßstab gelte insoweit, dass die Zuwendung 10 % des jeweiligen Regelbedarfs nicht übersteige. Solle eine Einmalzahlung über mehrere Monate entlasten, sei der Betrag entsprechend aufzuteilen. Im Fall der Kläger werde - selbst wenn man das EEG nur auf die Monate Oktober bis Dezember 2022 verteile - hiernach die Grenze von 10 % nicht überschritten. Das EEG sei daher bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen nicht mindernd zu berücksichtigen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2024
Quelle: Hessisches Landessozialgericht, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34285 Dokument-Nr. 34285

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34285

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?