Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.06.2006
- L 9 AL 74/04 -
Rückzahlungsanspruch gegen die Arbeitslosenversicherung verjährt nach vier Jahren
Wer zu Unrecht Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat, kann diese nur innerhalb von vier Jahren zurückfordern. Danach verjährt der Anspruch auf Erstattung. Das entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im vorliegenden Fall war die Tochter eines Möbelhändlers als Geschäftsführerin im väterlichen Unternehmen tätig, wurde viele Jahre als Arbeitnehmerin geführt und musste Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Bei einer Betriebsprüfung erkannten die Prüfer die bestehende Selbständigkeit nicht. Erst 2001 wurde die selbständige Tätigkeit rückwirkend ab 1994 festgestellt. Die Geschäftsführerin sowie ihr Vater forderten daraufhin die Erstattung ihrer Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, was die Bundesagentur für den Zeitraum von 1994 bis 1996 ablehnte, da die Ansprüche verjährt waren.
Die Darmstädter Richter hoben das erstinstanzliche Urteil des Sozialgerichts Gießen auf und gaben der Bundesagentur recht. Die in ihrem Auftrag handelnden Betriebsprüfer seien nicht verpflichtet gewesen, die Frage der selbständigen oder abhängigen Beschäftigung zu klären. Insofern habe kein fehlerhaftes Verwaltungshandeln vorgelegen. Vater und Tochter erhalten daher nur den Teil ihrer Beiträge erstattet, der nicht in die Verjährungsfrist fällt.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 41/06 des LSG Hessen vom 07.08.2006
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 2813
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2813
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.