Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ITRB 2013, 159
Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB),
Jahrgang: 2013, Seite: 159
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ITRB 2013, 159:
Amtsgericht Menden, Urteil vom09.01.2013
- 4 C 409/12 -
Administrator einer Facebook-Gruppe kann jederzeit ausgeschlossen werden
Eine Gruppe bei Facebook stellt keine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, kein Verein und keine sonstige Personenvereinigung dar. Daher kann ein Administrator der Gruppe ohne weiteres ausgeschlossen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Menden hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ITRB 2013, 159 wird teils auch als „ITRB 13, 159“, „ITRB 2013, S. 159“ oder „ITRB 13, S. 159“ zitiert.