Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JuS 2014, 277 (Bernd Hecker)
Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 2014, Seite: 277, Entscheidungsbesprechung von Bernd Hecker
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 2014, 277 (Bernd Hecker):
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom27.08.2013
- 2 Ss 349/13 -
Unberechtigte Nutzung eines Behindertenparkausweises begründet keine Strafbarkeit wegen Missbrauchs von Ausweispapieren
Wird ein Behindertenparkausweis unberechtigt genutzt, so liegt keine Strafbarkeit wegen Missbrauchs von Ausweispapieren (§ 281 StGB) vor. Denn dies würde eine Täuschung über die Inhaberschaft des Ausweises voraussetzen. Der unberechtigte Nutzer eines Behindertenparkausweises täuscht aber nur darüber, den Inhaber des Ausweises transportiert zu haben. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle JuS 2014, 277 (Bernd Hecker) wird teils auch als „JuS 14, 277“, „JuS 2014, S. 277“ oder „JuS 14, S. 277“ zitiert.