Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: JuS 2014, 282 (Rudolf Streinz)
Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS),
Jahrgang: 2014, Seite: 282, Entscheidungsbesprechung von Rudolf Streinz
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
JuS 2014, 282 (Rudolf Streinz):
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom04.06.2013
- C-300/11 -
EU-Bürgern müssen Gründe für Einreiseverbot in EU-Mitgliedsstaat bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht im Detail dargelegt werden
Wird einem Bewohner eines EU-Mitgliedsstaates die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verboten, ist ihm der wesentliche Inhalt der Begründung für diese Entscheidung mitzuteilen. Ein Mitgliedstaat kann es allerdings im Rahmen des unbedingt Erforderlichen ablehnen, dem Betroffenen Gründe mitzuteilen, deren Offenlegung die Sicherheit des Staates beeinträchtigen könnte. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle JuS 2014, 282 (Rudolf Streinz) wird teils auch als „JuS 14, 282“, „JuS 2014, S. 282“ oder „JuS 14, S. 282“ zitiert.