Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 24.03.2021
- 3 UF 1122/20 -
Verfassungswidrigkeit der Regelung zur Elternschaft gleichgeschlechtlicher Paare bei mittels künstlicher Befruchtung geborenen Kindes
Kammergericht Berlin legt Fall Bundesverfassungsgericht vor
Das Kammergericht Berlin hält es für verfassungswidrig, dass ein Kind, das mittels künstlicher Befruchtung von einer in gleichgeschlechtlicher Ehe lebenden Mutter geboren wurde, nur einen rechtlichen Elternteil hat. Das Gericht hat daher das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer gleichgeschlechtlichen Ehe zweier in Berlin wohnhaften Frauen, brachte eine der Frauen im Jahr 2020 Zwillinge zur Welt. Die Schwangerschaft wurde mittels künstlicher Befruchtung und einer Samenspende im Sinne von § 1600 d Abs. 4 BGB erreicht. Nachfolgend beantragte die Ehefrau der Mutter beim Standesamt die Eintragung als Elternteil. Da das Standesamt dies ablehnte, beantragte die Ehefrau beim Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg die Feststellung der
Verfassungswidrige Regelung zur Elternschaft gleichgeschlechtlicher Paare
Das Kammergericht Berlin setzte das Verfahren aus und legte den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor. Nach Auffassung des Kammergerichts sei es
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2021
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Beschluss vom 26.10.2020
[Aktenzeichen: 144 F 9900/20]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30187
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30187
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.