wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 12.12.2014
3 Ws (B) 601/14, 3 Ws (B) 601/14 - 122 Ss 143/14 -

Erfüllung zweier Tatbestände der Bußgeld­katalog­verordnung rechtfertigt keine Addition der Regelfahrverbote

Spezialpräventive Wirkung des Fahrverbots führt zu Gesamtbetrachtung der Tat

Begeht ein Autofahrer eine Ordnungswidrigkeit und erfüllt er damit zwei Tatbestände der Bußgeld­katalog­verordnung (BKatV), so rechtfertigt dies keine Addition der Regelfahrverbote. Vielmehr ist die Tat aufgrund der spezialpräventiven Wirkung des Fahrverbots als Gesamtheit zu betrachten. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer im Juni 2014 vom Amtsgericht Tiergarten wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit zur Zahlung einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt. Zudem wurde gegen ihn ein Fahrverbot von zwei Monaten verhängt. Dies begründete das Amtsgericht damit, dass der Autofahrer bereits im Juni 2012 wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zur Zahlung einer Geldbuße verurteilt wurde. Er habe daher durch seine weitere Tat gegen seine Pflichten als Kraftfahrzeugführer zum einen beharrlich (§ 4 Abs. 2 BKatV) und zum anderen grob (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 BKatV in Verbindung mit Tabelle 1 c) Nr. 11.3.6) verstoßen. Die Erfüllung beider Tatbestände rechtfertige jeweils die Verhängung eines Fahrverbots von einem Monat und somit insgesamt von zwei Monaten. Gegen diese Entscheidung legte der Autofahrer Rechtsbeschwerde ein.

Keine Addition von Regelfahrverboten bei Erfüllung zweier Tatbestände der Bußgeldkatalogverordnung

Das Kammergericht entschied zu Gunsten des Autofahrers und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Die Verhängung des zweimonatigen Fahrverbots sei unzulässig gewesen. Werden durch eine Tat zwei Tatbestände der Bußgeldkatalogverordnung verwirklicht, so führe dies nicht zu einer Addition der Regelfahrverbote. Eine solche Vorgehensweise sei dem Ordnungswidrigkeitenrecht fremd. Vielmehr sei zu beachten gewesen, dass ein Fahrverbot einen Autofahrer warnen und ihm nachhaltig seine Pflichten bewusst machen soll. Diese spezialpräventive Wirkung des Fahrverbots erfordere eine Gesamtbetrachtung der Tat.

Erhöhung des Fahrverbots nur in Ausnahmefällen

Eine Erhöhung des Fahrverbots komme nach Ansicht des Kammergerichts nur in Ausnahmefällen in Betracht. Es müssen dafür gewichtige Argumente vorliegen, die erkennen lassen, dass ein Fahrverbot von einem Monat nicht ausreicht, um den Autofahrer nachhaltig zu beeindrucken. Die Gründe müssen zudem im Urteil dargelegt werden.

Werbung

der Leitsatz

Keine Addition der Regelfahrverbote, wenn der Tatrichter zwei Tatbestände der Bußgeldkatalogverordnung als erfüllt ansieht, die jeweils als Folge ein Regelfahrverbot vorsehen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2015
Quelle: Kammergericht, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 24.06.2014

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21135 Dokument-Nr. 21135

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21135

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?