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Kammergericht Berlin, Urteil vom 25.02.2022
- 5 U 1027/20 -
Fluggesellschaft kann Kostenfreiheit der Mitnahme von Handgepäck auf Gepäck mit Maßen 40 cm x 30 cm x 25 cm beschränken
Abmessungen sind nicht als unangemessen anzusehen
Eine Fluggesellschaft kann die kostenfreie Mitnahme von Handgepäck auf solche Gepäckstücke beschränken, die ein Maß von 40 cm x 30 cm x 25 cm haben. Diese Maße sind nicht als unangemessen anzusehen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Kammergericht Berlin darüber zu entscheiden, ob eine Fluggesellschaft die Kostenfreiheit der Mitnahme von
Kein Vorliegen eines Wettbewerbsverstoßes
Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Zwar sei das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2023
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (zt/RRa 2023, 100/rb)
- Landgericht Berlin, Urteil vom 16.04.2020
[Aktenzeichen: 52 O 80/19]
Jahrgang: 2023, Seite: 100 RRa 2023, 100
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Dokument-Nr. 33081
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