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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2021
- 12 Ta 1310/21 -
Arbeitskampf bei Asklepios Fachkliniken Brandenburg unter Nachbesserung des Notdienstes zulässig
Kein Anspruch auf gerichtliche Untersagung des Streiks
Das LArbG Berlin-Brandenburg hat das Begehren der Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH zurückgewiesen, der Gewerkschaft ver.di den Aufruf zu und die Durchführung von Streiks in ihren Kliniken zu untersagen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die
Fehlende schriftliche Notdienstvereinbarung kein Grund für Untersagung
Das Landesarbeitsgericht hat im Verfahren der sofortigen Beschwerde die Zurückweisung von Haupt- und Hilfsantrag durch das Arbeitsgericht Cottbus bestätigt. Seiner Auffassung nach kann die
Sicherstellung des erforderlichen Notdienstes ausreichend
Für die Rechtsmäßigkeit des Streiks sei es ausreichend, dass der erforderliche
ver.di muss angebotenen Notdienst nachbessern
Im Hinblick auf von der Arbeitgeberin vorgelegte ärztliche Stellungnahmen hat es hieran für einen Teil der von ver.di vom
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2021
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30962
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