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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.08.2018
- 26 Sa 1151/17 -
Kein 3-Minuten-Takt für Taxifahrer: Während des Wartens auf Fahrgäste muss kein Signalknopf zur Dokumentation seiner Arbeitsbereitschaft gedrückt werden
Anspruch auf Mindestlohn besteht auch für Standzeiten ohne Betätigung einer Signaltaste
Ein Taxiunternehmen kann von einem bei ihm als Arbeitnehmer beschäftigten Taxifahrer nicht verlangen, während des Wartens auf Fahrgäste alle drei Minuten eine Signaltaste zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin- Brandenburg und bestätigte damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein
Standzeiten stellen vergütungspflichtige Bereitschaftszeiten dar
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat wie bereits das Arbeitsgericht einen Anspruch auf den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2018
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 26389
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