Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin, Urteil vom 14.11.2013
- (502) 241 Js 987/12 (39/12) -
Notar wegen Mitwirkung bei Immobilienbetrug zu Haftstrafe verurteilt
Gericht rügt Verstoß gegen Berufspflichten aufgrund mangelnder Aufklärung der Käufer über Risiken des Geschäfts
Das Landgericht Berlin hat einen ehemaligen Notar wegen Untreue in zehn Fällen, jeweils in Tateinheit mit Beihilfe zum Betrug, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Vom Vorwurf, weitere derartige Taten begangen zu haben, ist der Angeklagte freigesprochen worden.
Das Landgericht Berlin sah es im zugrunde liegenden Fall als erwiesen an, dass der Angeklagte in der Zeit von September 2008 bis zum März 2010 sein Amt als
Notar verletzt durch eigenes Verhalten Vermögensbetreuungspflichten gegenüber den Käufern
Die Käufer seien kurzfristig und zum Teil auch für sie sehr überraschend zur Kanzlei des Angeklagten in Berlin-Schöneberg gebracht worden, der dann in seiner Eigenschaft als
Notar hätte betrügerisches Vorgehen der Immobilienvermittler auffallen müssen
Der Angeklagte hatte zwar die Vornahme der Beurkundungen eingeräumt, eine Kenntnis von strafbarem Verhalten auf Seiten von Immobilienverkäufern bzw. -vermittlern bestritten. Das Gericht ist indessen davon ausgegangen, dass es sich dem Angeklagten aufgrund von Beschwerdeschreiben zu früheren Beurkundungen aufgedrängt haben muss, dass die gesondert verfolgten Vertragsvermittler in betrügerischer Weise vorgehen. In den Fällen, bezüglich derer es zu einem Freispruch kam, war eine derartige Kenntnis hingegen nicht nachzuweisen.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren für insgesamt fünfzehn angeklagte Taten beantragt. Die Verteidigung hingegen hatte einen Freispruch gefordert.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2013
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
- "Schrottimmobilien": Arglistige Täuschung durch so genannte Objekt- und Finanzierungsvermittlungsaufträge
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.01.2011
[Aktenzeichen: XI ZR 220/08, XI ZR 271/08, XI ZR 326/08, XI ZR 327/08, XI ZR 357/08, XI ZR 46/09, XI ZR 58/09, XI ZR 114/09]) - "Schrottimmobilien" - Bundesgerichtshof räumt Käufern Beweiserleichterungen ein
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.05.2006
[Aktenzeichen: XI ZR 6/04 ])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17196
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17196
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.