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Landgericht Berlin, Urteil vom 26.04.2012
- (535) 234 Js 3278/11 (1/12) -
Landgericht Berlin verhängt hohe Freiheitsstrafe nach brutalem Mord an Tätowierer
Gericht erachtet Verhängung einer hohen Freiheitsstrafe trotz verminderter Schuldfähigkeit als erforderlich
Das Landgericht Berlin hat einen 30jährigen aus den USA stammenden Tätowierer wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Der Angeklagte des zugrunde liegenden Falls - ein aus den USA stammender 30jähriger
Verlobte des Angeklagten bei Beseitigung der Leiche behilflich
Die Verlobte des Angeklagten war wegen des Vorwurfs der Strafvereitelung ebenfalls mit angeklagt worden, weil sie bei der Beseitigung der
Unterbringung des Angeklagten in Entziehungsanstalt aufgrund der Alkoholabhängigkeit und der Gefahr des Begehens weiterer Gewalttaten angeordnet
Bei der Strafzumessung ist das Landgericht Berlin in Übereinstimmung mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung davon ausgegangen, dass der alkoholabhängige Angeklagte bei der Begehung der Tat vermindert schuldfähig gewesen ist. Aufgrund der immensen Brutalität der Tat hat das Gericht gleichwohl die Verhängung einer hohen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2012
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
- BGH: Keine nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen wegen Totschlags verurteilten Straftäter
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.11.2011
[Aktenzeichen: 1 StR 231/11]) - Tötung einer Touristin im Hotel – Beschuldigter wird in psychiatrischem Krankenhaus geschlossen untergebracht
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 04.04.2012
[Aktenzeichen: 621 Ks 14/1])
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Dokument-Nr. 13422
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