wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 26.04.2012
(535) 234 Js 3278/11 (1/12) -

Landgericht Berlin verhängt hohe Freiheitsstrafe nach brutalem Mord an Tätowierer

Gericht erachtet Verhängung einer hohen Freiheitsstrafe trotz verminderter Schuldfähigkeit als erforderlich

Das Landgericht Berlin hat einen 30jährigen aus den USA stammenden Tätowierer wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Der Angeklagte des zugrunde liegenden Falls - ein aus den USA stammender 30jähriger Tätowierer - hatte am 6. Juli 2011 einen aus Österreich stammenden anderen Tätowierer nach einem Streit mit einem Beil getötet. Er hatte seinem Opfer eine Vielzahl von Beilhieben versetzt und dabei dessen Gesicht gespalten. Im Anschluss hatte er die Leiche mittels einer Säge, eines Beils und weiterer Werkzeuge zerlegt und die Leichenteile in der Spree versenkt. Das Tatmotiv war nicht sicher zu klären.

Verlobte des Angeklagten bei Beseitigung der Leiche behilflich

Die Verlobte des Angeklagten war wegen des Vorwurfs der Strafvereitelung ebenfalls mit angeklagt worden, weil sie bei der Beseitigung der Leiche geholfen haben soll. Das Verfahren gegen sie ist aber bereits am ersten Verhandlungstag gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden.

Unterbringung des Angeklagten in Entziehungsanstalt aufgrund der Alkoholabhängigkeit und der Gefahr des Begehens weiterer Gewalttaten angeordnet

Bei der Strafzumessung ist das Landgericht Berlin in Übereinstimmung mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung davon ausgegangen, dass der alkoholabhängige Angeklagte bei der Begehung der Tat vermindert schuldfähig gewesen ist. Aufgrund der immensen Brutalität der Tat hat das Gericht gleichwohl die Verhängung einer hohen Freiheitsstrafe als erforderlich erachtet. Unter den gegebenen Umständen lag die mögliche Höchststrafe bei elf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist angeordnet worden, weil das Gericht aufgrund der Alkoholabhängigkeit des Angeklagten die Gefahr gesehen hat, dass er auch künftig weitere Gewalttaten begehen wird.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2012
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Freiheitsstrafe | Leiche | Mord | Schuldfähigkeit | Tätowierer | Totschlag

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13422 Dokument-Nr. 13422

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13422

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?