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Landgericht Berlin, Beschluss vom 18.01.2023
- 80 T 489/22 -
Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten des Mieters zwecks Prüfung des behaupteten Eigenbedarfs des Vermieters
Erforderlich ist Vorliegen von Ermittlungsberichten und Rechnungen
Beauftragt ein Mieter einen Detektiv, um den behaupteten Eigenbedarf des Vermieters zu prüfen, sind die dadurch entstandenen Kosten grundsätzlich erstattungsfähig. Voraussetzung ist aber, dass Ermittlungsberichte und Rechnungen vorgelegt werden. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte eine Wohnungsmieterin im Rahmen eines Räumungsprozesses vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg die
Grundsätzlicher Anspruch auf Erstattung der Detektivkosten
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Grundsätzlich seien
Erforderlichkeit der Vorlage von Ermittlungsberichten und Rechnungen
Die Erstattungsfähigkeit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2023
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/WuM 2023, 109/rb)
- Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Beschluss vom 07.10.2022
[Aktenzeichen: 206 C 215/20]
Jahrgang: 2024, Seite: 238 GE 2024, 238 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2023, Seite: 109 WuM 2023, 109
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Dokument-Nr. 32750
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