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Landgericht Bonn, Urteil vom 01.10.2020
- 6 S 9/20 -
Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs auch bei rechtskräftigem Räumungsurteil
Rechtskraft des Räumungsurteils steht Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs nicht entgegen
Die Rechtskraft eines Räumungsurteils in einem Rechtsstreit wegen einer Eigenbedarfskündigung steht der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs nicht entgegen. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2016 kam es vor dem Amtsgericht Bonn zu einem Rechtsstreit über die Räumung und Herausgabe einer Wohnung nach einer
Schadensersatzanspruch steht Rechtskraft des Räumungsurteils nicht entgegen
Das Landgericht Bonn bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Klägerin stehe nach § 280 Abs. 1 BGB der Anspruch auf
Rechtskraft des Räumungsurteils beschränkt sich auf Rechtsfolgen
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.07.2021
Quelle: Landgericht Bonn, ra-online (zt/WuM 2021, 378/rb)
- Amtsgericht Bonn, Urteil vom 17.01.2020
[Aktenzeichen: 203 C 66/19]
Jahrgang: 2021, Seite: 378 WuM 2021, 378
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Dokument-Nr. 30604
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