Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Coburg, Urteil vom 26.05.2010
- 11 O 781/09 -
Ehegatte bezugsberechtigt: Ex-Ehefrau oder aktuelle Ehefrau? - zur Frage der Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung
Streit zweier Ehefrauen um die Lebensversicherung des verstorbenen (Ex-) Ehemannes
Wenn der Ex-Ehemann bei Vertragsabschluss seiner Lebensversicherung noch nicht verheiratet war, so ist im Todesfall seine von ihm geschiedene Ehefrau auch nicht bezugsberechtigt. Dies hat das Landgericht Coburg entschieden.
Der verstorbene Ex-Ehemann der Klägerin schloss 1975 im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses als Direktversicherung eine
Trotz Scheidung weiterhin bezugsberechtigt...
Die Klägerin ist der Ansicht, dass sie trotz der Scheidung weiterhin bezugsberechtigt gewesen sei. Nach den der
...oder doch der aktuelle Ehegatte?
Die beklagte Versicherung meint, dass der jeweils aktuelle Ehegatte als begünstigt aus der
hier: Bezeichnung "Ehegatte" nicht auf konkrete Person bezogen
Das Landgericht Coburg wies die Klage ab. Das Landgericht hat die Richtlinien der Versicherung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgelegt. Ist die versicherte Person zum
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2010
Quelle: Landgericht Coburg/ ra-online
- Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 22.09.2010
[Aktenzeichen: 1 U 64/10]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10553
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10553
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.