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Landgericht Coburg, Urteil vom 06.10.2020
- 11 O 92/20 -
Keine Hinweispflicht auf stattgefundenes Verbrechen bei Hauskauf
LG Coburg zum Umfang der Offenbarungspflicht beim Immobilienverkauf
Die Klage auf Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages wegen behaupteter arglistiger Täuschung blieb ohne Erfolg. Die Verkäuferin hatte die Klägerin nicht darauf hingewiesen, dass sich im verkauften Wohnanwesen mehr als 20 Jahre zuvor ein Verbrechen ereignet hatte.
Im Jahr 2018 kaufte die Klägerin von der Beklagten ein Wohnanwesen zur eigenen Benutzung. In diesem
Zeitliche Begrenzung des Anspruchs auf Aufklärung
Das Landgericht Coburg wies die Klage ab. Die Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung sah es dabei aus zweierlei Gründen nicht als gegeben an. Zum einen bestand schon keine
Kein arglistiges Vorgehen der Beklagten
Zum anderen konnte die Klägerin auch ein arglistiges Verhalten der Beklagten nicht nachweisen. Diese erfuhr selbst erst von den Morden, nachdem sie das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2022
Quelle: Landgericht Coburg, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 31416
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