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Landgericht Coburg, Urteil vom 27.07.2011
- 21 O 7237/11 -
Pkw-Besitzerin hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für Motorschaden durch Straßenüberflutung
LG Coburg zur Frage der Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei Überschwemmung
Eine Autofahrerin, die auf einer überfluteten Straße in Hochwasser fährt, hat dann gegen die Gemeinde keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Gemeinde kein Verstoß Sicherungspflichten vorgeworfen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall kam es im Januar 2011infolge Dauerregens und starker Schneeschmelze zu
Klägerin verlangt Schaden von der Gemeinde ersetzt
Die Klägerin wollte nun 7.255 Euro Schadenersatz von der
Gemeinde verneint zögerliches Verhalten bei Absperrarbeiten
Die
LG: Gemeindlichen Mitarbeiter haben ohne Zögern gehandelt
Das Gericht stellte im Rahmen der Beweisaufnahme fest, dass die Sperrung durch die
Straßennutzer können nicht völlige Gefahrlosigkeit erwarten
Das Gericht wies darauf hin, dass die
Nur von Anwohner genutzte, Straße benötigt keine pausenlose Überwachung
Nach den Feststellungen des Gerichts hat dies die Autofahrerin nicht getan. Deshalb würde sie selbst bei Vorliegen einer Pflichtverletzung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.07.2012
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
- Zur Haftung einer Gemeinde bei Schäden durch Rückstau von Kanalwasser in den Keller eines Privathauses
(Landgericht Coburg, Urteil vom 10.07.2002
[Aktenzeichen: 12 O 207/02]) - Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde für einen ländlichen Nebenweg
(Landgericht Coburg, Urteil vom 29.08.2008
[Aktenzeichen: 13 O 17/08])
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Dokument-Nr. 13861
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