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Landgericht Coburg, Urteil vom 07.02.2000
- 23 O 456/99 -
Falschangaben in Schadensanzeige führen zum Verlust des Versicherungsschutzes
Unrichtige Angaben lassen auf bewusste und gewollte Pflichtverletzung schließen
Unrichtige Angaben zu Kaufpreis oder Laufleistung eines Pkws gegenüber der Teilkaskoversicherung können für den Versicherungsnehmer den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war der amerikanische Sportwagen des Klägers einige Monate, nachdem er den
Versicherung bemerkt Falschangaben des Autobesitzers
Die
Herabsetzung der geforderten auf die angemessene Entschädigung abgelehnt
Das Landgericht Coburg gab der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2010
Quelle: ra-online, LG Coburg
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Dokument-Nr. 9037
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