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Landgericht Dresden, Urteil vom 07.08.2012
14 KLs 143 Js 706/12 -

Überfall mit Machete auf Wanderer: Verurteilung wegen schweren Raubes und schwere räuberische Erpressung

Drei aufeinanderfolgende Überfälle auf Wanderer, eine Bäckerei sowie eine Frau sorgten für Aufruhr

Zwei Angeklagte wurden zu mehrjährigen Haftstrafen wegen schweren Raubes verurteilt. Dies entschied das Landgericht Dresden. Der 30-jährige Haupttäter, der an zwei Überfällen auf Wanderer bei Hinterhermsdorf am 12. und 13. August 2011 und einem Überfall auf eine Bäckerei in Sebnitz am 4. Januar 2012 beteiligt war, erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren. Dem 21-jährigen Täter, der hingegen nur an dem Überfall auf die Bäckerei beteiligt war, wurde eine Freiheitsstrafe von drei Jahren verhängt. Beide Angeklagten waren geständig und nahmen das Urteil an. Da auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtete, wurde das Urteil sogleich rechtskräftig.

Der 30-jährige, erheblich vorbestrafte, Tscheche hatte gemeinsam mit weiteren Tätern, gegen die die Ermittlungen noch laufen, am 12. August 2011 mit einer Machete zwei etwa 60-jährige Wanderer aus Halle auf einer Wanderung bei Hinterhermsdorf bedroht und ca. 250 Euro Bargeld erbeutet. Der zweite Überfall fand bereits einen Tag später statt und wurde ebenfalls nicht von ihm allein begangen: während eine Frau aus Hinterhermsdorf mit ihrer Freundin nach einer Veranstaltung noch zum Fotografieren ging, wurde diese mit einem größeren Küchenmesser bedroht. Die Täter entrissen der Frau eine wertvolle Kamera. Dabei erlitt sie Verletzungen an der Schulter und leidet noch heute psychisch unter den Folgen der Tat, wie bei ihrer Vernehmung durch das Gericht deutlich wurde. Bei dem Überfall auf die Bäckerei war zu Beginn auch nur der 30- jährige Haupttäter beteiligt. Der 21-jährige Tscheche, Bruder der Freundin des Haupttäters, hatte vor der Bäckerei gewartet und war zunächst ahnungslos. Als sein Begleiter eine Zeit lang nicht wieder kam, folgte er ihm in die Bäckerei und sah, wie der Haupttäter die Verkäuferin mit einem Messer bedrohte. Dennoch verblieb er im Geschäft und griff nach der Aufforderung des Haupttäters in eine Schublade unter der Kasse, fand aber kein Geld vor. Die Beute, die der Haupttäter aus der Kasse entnommen hatte, betrug bei dieser Tat etwa 60 Euro.

Gericht berücksichtigt Geständnis der Angeklagten

Das Gericht wertete die Taten jeweils als schweren Raub bzw. schwere räuberische Erpressung mit einem gesetzlichen Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren und verhängte gegen den Haupttäter drei Einzelstrafen von fünf Jahren und vier Monaten sowie zweimal fünf Jahren und zehn Monaten. Hieraus bildete es die Gesamtstrafe von sieben Jahren. Bei dem jüngeren Angeklagten ging das Gericht im Hinblick auf die besonderen Tatumstände von einem minder schweren Fall aus, für den die Mindeststrafe statt fünf Jahren nur ein Jahr beträgt. Das Gericht verhängte gegen ihn drei Jahre Freiheitsstrafe. Dabei wurde berücksichtigt, dass beide Angeklagten in vollem Umfang geständig waren, sich in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befanden und die Beute jeweils gering gewesen ist. Allerdings seien vor allem die psychischen Folgen für die Opfer erheblich, von denen insbesondere zwei bis heute erheblich unter der Tat litten. Die Taten hätten auch enormen Schrecken in der Sächsischen Schweiz verbreitet, was bei der Strafzumessung eine Rolle spielen müsse. Die Täter befinden sich seit dem 5. Januar 2012 in Haft.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.08.2012
Quelle: Landgericht Dresden/ra-online

Vorinstanz:

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Dokument-Nr.: 13923 Dokument-Nr. 13923

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