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Landgericht Dresden, Urteil vom 29.07.2005

Urteil in dem Strafverfahren gegen den sog. „Bombenleger vom Dresdner Hauptbahnhof“

Die 1. Große Strafkammer – Schwurgerichtskammer – des Landgerichts Dresden hat heute den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt.

Das Verfahren fand nach 42 Verhandlungstagen und nach der Vernehmung von über 60 Zeugen und 11 Sachverständigen seinen Abschluss.

Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer ist der Angeklagte des versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit versuchter Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion schuldig. Außerdem wurde er wegen verschiedener Waffendelikte (u.a. Verstoß gegen das Kriegswaffengesetz und das Sprengstoffgesetz sowie wegen des Besitzes vollautomatischer Schusswaffen u.a.) verurteilt. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe, die Verteidigung die Verurteilung zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe beantragt.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2005
Quelle: Pressemitteilung des LG Dresden vom 29.07.2005

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion

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Dokument-Nr.: 794 Dokument-Nr. 794

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