wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2003
22 S 266/03 -

Stewardess verschüttete Kaffee - Fluggesellschaft muss Schmerzensgeld zahlen

Landgericht Düsseldorf zum "luftfahrttypischen Unfall"

Wer im Flugzeug heißen Kaffee übergeschüttet bekommt, hat Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervor.

Im Fall hatte eine Stewardess versehentlich eine Kaffeekanne vom Servierwagen gestoßen. Der heiße Kaffee traf eine Frau, die seitdem eine extreme Angst hat, mit heißem Wasser in Berührung zu kommen. Die Passagierin erlitt Brandverletzungen. Hierfür verlangte sie Schmerzengeld.

Kein luftfahrttypischer Unfall

Das Landgericht Düsseldorf sprach der Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 920,- EUR zu. Es führte aus, dass es sich nicht um einen luftfahrttypischen Unfall handele, für den der Luftfrachtführer hafte. Ein solcher Unfall könnte auch am Boden passieren und auch wenn keine räumliche Enge wie in einem Flugzeug bestünde.

Normale Schadensersatzregelungen anwendbar

Vielmehr handele sich um eine "Schusseligkeit" der Stewardess, meinte das Gericht. Hier hafte der Luftfrachtführer nach den Regeln des Deliktsrechts gem. §§ 823, 831 847 a.F. (seit 1.8.02: § 253 Abs. 2) BGB. Die durch den Unfall ausgelöste extreme Angst, mit heißem Wasser in Berührung zu kommen, wurde vom Gericht nicht schmerzensgelderhöhend berücksichtigt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2007
Quelle: ra-online (pt)

Aktuelle Urteile aus dem Luftverkehrsrecht | Reiserecht | Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2003, Seite: 172
RRa 2003, 172

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4686 Dokument-Nr. 4686

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4686

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?