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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2003
- 22 S 266/03 -
Stewardess verschüttete Kaffee - Fluggesellschaft muss Schmerzensgeld zahlen
Landgericht Düsseldorf zum "luftfahrttypischen Unfall"
Wer im Flugzeug heißen Kaffee übergeschüttet bekommt, hat Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervor.
Im Fall hatte eine
Kein luftfahrttypischer Unfall
Das Landgericht Düsseldorf sprach der Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 920,- EUR zu. Es führte aus, dass es sich nicht um einen luftfahrttypischen Unfall handele, für den der Luftfrachtführer hafte. Ein solcher Unfall könnte auch am Boden passieren und auch wenn keine räumliche Enge wie in einem
Normale Schadensersatzregelungen anwendbar
Vielmehr handele sich um eine "Schusseligkeit" der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2007
Quelle: ra-online (pt)
Jahrgang: 2003, Seite: 172 RRa 2003, 172
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Dokument-Nr. 4686
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