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Landgericht Essen, Urteil vom 23.12.2016
- 19 O 87/16 -
Rechtswidriges Festhalten einer am Boden liegenden Person für kurze Zeit zur Vermeidung einer Schlägerei begründet Schmerzensgeldanspruch
Schmerzensgeld von 250 EUR bei wesentlichem Beitrag des Opfers an Eskalation und Schülereigenschaft des Täters
Wird eine am Boden liegende Person für kurze Zeit rechtswidrig festgehalten, um eine Schlägerei zu verhindern, so kann dies ein Schmerzensgeld von 250 EUR begründen, wenn das Opfer einen wesentlichen Beitrag zur Eskalation beigetragen hat und der Täter noch Schüler ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Essen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2015 kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem Mann und zwei Jugendlichen. Hintergrund dessen war, dass die Jugendlichen sogenannte "Knatterbälle" unbedarft in die Gegend schmissen und damit Passanten erschreckten. Der Mann ging daher auf die Jugendlichen zu, um sie zur Rede zu stellen. Er schnippte dabei mit dem Finger dem einen Jugendlichen seine Kappe vom Kopf. Im Anschluss daran kam es zu einer
Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund Nötigung
Das Landgericht Essen entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe aufgrund dessen, dass er am Boden festgehalten und mittels Gewalt am Aufstehen gehindert wurde, gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 240 StGB ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Denn das Verhalten der Jugendlichen sei als Nötigung zu werten. Von dem auf dem Boden liegenden Kläger seien keine weiteren rechtswidrigen Angriffe ausgegangen. Es habe daher keinen rechtfertigenden Grund für das Verhalten der Jugendlichen gegeben.
Schmerzensgeld von 250 EUR
Unter Berücksichtigung dessen, dass das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2017
Quelle: Landgericht Essen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25030
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