wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Essen, Urteil vom 23.09.2016
45 O 56/16 -

Routerfreiheit gilt auch für Bestandskunden

Netzbetreiber müssen Kunden benötigte Zugangsdaten und Informationen mitteilen

Die Routerfreiheit gilt auch für Bestandskunden. Dies entschied das Landgericht Essen in einem Urteil gegen die GELSEN-NET Kommunikations­gesellschaft mbH und untersagte dem Anbieter damit, die Herausgabe der erforderlichen Zugangsdaten an Bestandskunden zu verweigern.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bis Ende Juli 2016 konnten Netzbetreiber ihren Kunden vorschreiben, ausschließlich von ihnen bereitgestellte Endgeräte für den Breitbandanschluss zu nutzen. Andere Router konnten nur eingesetzt werden, wenn Anbieter die Zugangsdaten für Internet und Telefonie (Voice over IP) zur Verfügung stellten. Doch das verweigerten Netzbetreiber wiederholt.

Gesetzgeber schafft "Routerzwang" ab

Der Gesetzgeber hat diesen "Routerzwang" abgeschafft. Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) sieht die Routerfreiheit ausdrücklich vor. Seit dem 1. August 2016 dürfen Netzbetreiber den Anschluss an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn der Router bestimmte technische Anforderungen erfüllt. Sie müssen ihren Kunden die Zugangsdaten und Informationen mitteilen.

Verbraucher dürfen auch bei bestehenden Verträgen den Router frei wählen

Unklar war bislang jedoch, ob dies nur für Neuverträge gilt, oder ob Verbraucher auch bei bestehenden Verträgen den Router frei wählen dürfen. Geklärt wurde diese Frage nun am Beispiel eines Bestandskunden der GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH. Weil ihm die Herausgabe der Zugangsdaten verweigert worden war, hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen den Anbieter vor dem Landgericht Essen ein gerichtliches Eilverfahren eingeleitet. Dort teilten die Richter die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2017
Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Telekommunikationsrecht | Verbraucherrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23857 Dokument-Nr. 23857

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23857

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?