Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 10.03.2022
- 3 O 307/21 -
Folgen eines Astabbruchs gehören grundsätzlich zum allgemeinen Lebensrisiko
Landgericht Frankenthal (Pfalz) lehnt Schadensersatzklage ab
Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) lehnte die Schadensersatzklage einer Autofahrerin ab, deren parkender Pkw von einem Ast getroffen wurde. Es sei jederzeit damit zu rechnen, dass Bäume an öffentlichen Plätzen eine Gefahr darstellen. So habe die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt.
Rechtzeitig vor Beginn des Herbstes, der oft vermehrt Starkregen und auch Stürme mit sich bringt, hatte sich die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal mit den Folgen eines Astabbruchs an einem Japanischen Schnurbaum in Ludwigshafen zu befassen: An einem Regentag löste sich von dem am Straßenrand gepflanzten hohen
Bäume stellen jederzeit öffentliche Gefahr dar
Die gegen die Stadt Ludwigshafen gerichtete Schadensersatzklage hat das Landgericht abgewiesen. Es lasse sich nicht feststellen, dass die Stadt ihre sogenannte
Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Stadt
Laut Urteil war die Stadt im vorliegenden Fall ihrer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2022
Quelle: Landgericht Frankenthal (Pfalz), ra-online (pm/aw)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 32142
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32142
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.