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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.11.2023
- 2-13 S 3/23 -
Keine Entlastung des Verwalters bei fehlendem Vermögensbericht
Keine Ersetzung des Vermögensberichts durch Übersendung von Abrechnungsunterlagen
Die Entlastung eines Verwalters ist unzulässig, wenn der Vermögensbericht nicht erstellt wurde. Durch die Übersendung von Abrechnungsunterlagen wird der Vermögensbericht nicht ersetzt. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Wohnungseigentümerin klagte im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Langen gegen einen Beschluss, wodurch der Verwalter entlastet wurde. Das Gericht gab der Klage statt. Es hielt die
Unwirksamkeit des Beschlusses über Entlastung des Verwalters
Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Beschluss über die
Mindestinhalt des Vermögensberichts
Mindestinhalts des Vermögensberichts sei eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens, so das Landgericht, wozu Forderungen der Gemeinschaft, die Verbindlichkeiten der Gemeinschaft und die wesentlichen Vermögenswerte gehören. Der Bericht müsse in einer Art und Weise erfolgen, dass einem durchschnittlichen Wohnungseigentümer ohne Zuhilfenahme fachlicher Hilfe ein Verständnis möglich ist.
Keine Ersetzung des Vermögensberichts durch Übersendung von Abrechnungsunterlagen
Durch die Übersendung von Abrechnungsunterlagen werde nach Ansicht des Landgerichts der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2024
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Langen, Urteil vom 02.12.2022
[Aktenzeichen: 56 C 118/22 (10)]
Jahrgang: 2024, Seite: 108 WuM 2024, 108
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Dokument-Nr. 34043
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