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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.01.2023
- 2-16 O 22/21 -
DFB muss Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung zahlen
Altersgrenze von 47 Jahren diskriminiert Schiedsrichter im Profifußball
Einem Schiedsrichter steht eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zu, wenn er aufgrund des Erreichens der Altersgrenze von 47 Jahren nicht mehr in die Schiedsrichterliste des Deutschen Fußballbundes (DFB) aufgenommen worden ist. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Der DFB hat die Hoheit über den Arbeitsmarkt und den Einsatz von Schiedsrichtern im deutschen Fußball (sog. „Ein-Platz-Prinzip“). In seinen Regularien ist eine
Entschädigung in Höhe von 48.500 Euro zugesprochen
In einem heute verkündeten Urteil hat das LG dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 48.500 Euro wegen einer Diskriminierung aufgrund seines Alters nach dem sog. Antidiskriminierungsgesetz zugesprochen. Für diesen Entschädigungsanspruch sei es ausreichend, wenn das Alter mitursächlich für die Beendigung der Schiedsrichterlaufbahn war. Ob auch andere Gründe eine Rolle spielten, sei rechtlich nicht maßgeblich.
Praktizierte Altersgrenze von 47 Jahren willkürlich
Wenngleich in den Regelwerken des DFB eine
Adäquate und gegebenenfalls wiederholte Leistungstests vorzugswürdig
Und weiter: „Es ist nicht ersichtlich, weshalb die individuelle Tauglichkeit der relativ geringen Anzahl von Bundesligaschiedsrichtern nicht in einem an Leistungskriterien orientierten transparenten Bewerbungsverfahren festgestellt werden könnte.“ Adäquate und gegebenenfalls wiederholte Leistungstests und -nachweise seien gegenüber einer starren
Forderung auf Ersatz von Verdienstausfall ohne Erfolg
Ohne Erfolg blieb jedoch die Forderung des Klägers auf Ersatz von materiellen Schäden, insbesondere auf Zahlung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2023
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32579
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