Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.02.2020
- 2/3 O 162/19 -
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch Zwangsouting eines Profisportlers vor dem Arbeitgeber
Betroffener wollte Homosexualität im Arbeitsumfeld geheim halten
In dem Zwangsouting eines Profisportlers beim Arbeitgeber liegt ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen, wenn dieser zwar seine Homosexualität in bestimmten Bereichen offenbart, er aber bemüht ist, diese im Arbeitsumfeld geheim zu halten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgericht Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein in einem Verein in Frankreich beschäftigter Basketballspieler war homosexuell. Er wollte seine Homosexualität bei seinem
Vorliegen eines rechtswidrigen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht
Das Landgericht Frankfurt a.M. sah in der Offenbarung der Homosexualität des Klägers auf der Facebook-Seite des Basketballvereins einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Zwar habe der Kläger eine gewisse Selbstöffnung herbeigeführt. Jedoch liege ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht auch dann vor, wenn der Betroffene in gewisser Art und Weise eine Selbstöffnung herbeiführt, er sich aber bemüht, solche Umstände zum Beispiel gegenüber dem eigenen privaten Umfeld bzw. bestimmten Personenkreisen geheim zu halten. Dies sei etwa dann der Fall, wenn der Betroffene sich zwar im privaten Umfeld mit dem Lebensgefährten zeigt, er seine Homosexualität aber gegenüber dem
Kein Anspruch auf Geldentschädigung
Das Landgericht verneinte aber einen Anspruch auf eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2020
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28722
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28722
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.