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Landgericht Lübeck, Urteil vom 28.03.2024
- 15 O 214/23 -
Die von einem Australier betriebene Webseite „https://haveibeenpwned.com“ ist hilfreich – aber nicht gerichtsfest
Nachweis der Betroffenheit von dem streitgegenständlichen API-Bug nicht erbracht
Auf der Webseite „https://haveibeenpwned.com“ können Sie nachprüfen, ob Ihre persönliche Email-Adresse von Hackern gestohlen wurde. Das Landgericht Lübeck musste jetzt der Frage nachgehen, ob die Angaben dieser Seite auch gerichtsfest sind. Klare Aussage: Das sind sie nicht.
Immer wieder werden im Internet Daten geklaut. Ob auch Ihre persönliche Email-Adresse betroffen ist, können Sie zum Beispiel auf der Seite https://haveibeenpwned.com überprüfen. Diese, von einem Australier betriebene,
Ergebnisse der Webseite nicht überprüfbar
Können Sie (oder Ihre Anwält*in) sich dann zum Beweis für den Datenverlust auf die Seite https://haveibeenpwned.com berufen? Klare Antwort der zuständigen Spezialkammer des Landgerichts Lübeck: Nein, das genügt nicht. Denn das Gericht kann in keiner Weise überprüfen, wie die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2024
Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34200
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