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Landgericht München I, Urteil vom 16.11.2023
- 12 O 4127/23 -
Sky Deutschland hat Kündigung für Kunden rechtswidrig erschwert - Gestaltung des Kündigungsbuttons von Sky rechtswidrig
Landgericht München I gibt Verbraucherzentrale NRW Recht - Sky hatte auf Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW nicht reagiert
Das Landgericht München I bestätigte die Ansicht der Verbraucherzentrale NRW, dass die Position und Gestaltung des Kündigungsbuttons auf der Homepage der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG rechtswidrig ist.
Das Landgericht München I bestätigt die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, dass die
Ansprüche an die Gestaltung des Kündigungsbuttons nicht erfüllt
Der
Bieten Unternehmen auf ihrer Website den Abschluss kostenpflichtiger Dauerschuldverhältnisse an, sind sie seit Juli 2022 verpflichtet, eine Kündigungsmöglichkeit in Form eines Kündigungsbuttons einzurichten. Verbraucher:innen sollen dadurch ihren Vertrag direkt online beim Anbieter kündigen können, ohne andere Kontaktwege wie E-Mail oder Briefpost nutzen zu müssen. Für den Fall, dass Unternehmen diese Verpflichtung nicht gesetzeskonform umsetzen, sieht das Gesetz vor, dass die betroffenen Verträge jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden können.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2023
Quelle: ra-online, Landgericht München I, Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW (pt)
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Dokument-Nr. 33489
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