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Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 07.06.2023
- 12 Qs 24/23 -
Rechtswidriger Durchsuchungsbeschluss wegen fehlender Angabe des zur Last gelegten Handelns oder Unterlassens
Angabe des Straftatbestands nicht ausreichend zur Begründung einer Durchsuchung
Ein Durchsuchungsbeschluss ist rechtswidrig, wenn dieser keine Angaben dazu enthält, welches konkrete Handeln oder Unterlassen dem Beschuldigten vorgeworfen wird. Allein die Angabe des Straftatbestands ist nicht ausreichend. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2023 erließ ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht Nürnberg einen
Rechtswidrigkeit des Durchsuchungsbeschlusses
Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied zu Gunsten des Beschuldigten. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2023
Quelle: Landgericht Nürnberg-Fürth, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Nürnberg, Beschluss vom 31.01.2023
[Aktenzeichen: 57 Gs 1260/23, 57 GS 1261/23]
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Dokument-Nr. 33066
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