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Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 18.10.2023
- 12 Qs 65/23 -
Abstinenzweisung bei Bewährungsaussetzung setzt erfolgreiches Absolvieren einer Drogentherapie voraus
Aufenthalt in therapeutischer Übergangseinrichtung nicht ausreichend
Die Abstinenzweisung an einen drogenabhängigen Verurteilten im Rahmen der Bewährungsaussetzung setzt das erfolgreiche Absolvieren einer Drogentherapie voraus. Der Aufenthalt in einer therapeutischen Übergangseinrichtung genügt nicht. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2023 wurde die weitere Vollstreckung der gegen einer Verurteilten verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Da die Verurteilte drogenabhängig war erging gegen ihr unter anderen die Weisung zukünftig keine
Abstinenzweisung setzt Steuerungsfähigkeit hinsichtlich Drogenkonsums voraus
Das Landgericht Nürnberg-Fürth führte zum Fall aus, dass gerichtliche Weisungen für die
Therapeutische Übergangseinrichtung ist keine Drogentherapie
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2023
Quelle: Landgericht Nürnberg-Fürth, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Fürth, Beschluss vom 14.08.2023
[Aktenzeichen: 471 Ls 953 Js 160912/20]
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Dokument-Nr. 33430
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