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Landgericht Oldenburg, Urteil vom 15.01.2016
- 8 O 1454/15 -
Bank haftet für Schaden aufgrund einer Phishing-Attacke beim Online-Banking
Verwendung der dem Kunden zur Verfügung gestellten Benutzernamen, PIN und TAN stellt keinen Anscheinsbeweis für autorisierte Zahlung dar
Das Landgerichts Oldenburg hat eine Bank aus Lohne zum Ausgleich des Schadens verurteilt, den ein Nutzer des Online-Banking-Verfahrens aufgrund einer Phishing-Attacke erlitten hatte.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens nutzte seit 15 Jahren das von der beklagten
Kläger verlangt entstandenen Schaden von der Bank ersetzt
In der Zeit vom 9. bis 13. März sei es zu 44 unberechtigten Überweisungen von den Konten des Klägers gekommen mit einem Gesamtschaden von 11.244,62 Euro. Der Kläger verlangte von der Beklagten - vereinfacht dargestellt -
Kunde muss Phishing-Attacke nicht beweisen können
Nach durchgeführter Beweisaufnahme gab das Landgericht Oldenburg der Klage statt. Die Beklagte hat nachzuweisen, dass es sich bei den streitgegenständlichen Zahlungsvorgängen um solche gehandelt hat, die der Kläger autorisiert hat. Nicht der Kläger hat zu beweisen, dass er Opfer einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2016
Quelle: Landgericht Oldenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 22130
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