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Landgericht Osnabrück, Urteil vom 10.12.2018
- 7 O 1610/18 -
Erben haben keinen Anspruch auf Wertersatz für verlorengegangene Zahnprothese des Vaters
Erbengemeinschaft ist Ersatzanspruch auf fiktiver Grundlage verwehrt
Das Landgericht Osnabrück hat entschieden, dass eine Erbengemeinschaft keinen Anspruch auf Wertersatz für eine im Krankenhaus verloren gegangene Zahnprothese des Vaters hat. Da ein Anspruch auf Ersatz nur für den Fall einer tatsächlichen Neuanfertigung einer Prothese besteht, bleibt der Erbengemeinschaft ein Ersatzanspruch auf fiktiver Grundlage - ohne Neuanfertigung einer Prothese - verwehrt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vater der Klägerin befand sich im Sommer 2017 in stationärer Behandlung in einer Klinik in Lingen. Trägerin der Klinik ist die Beklagte. Im Laufe des stationären Aufenthalts verschwand die
Anspruch ist zweckgebunden und besteht nur für den Fall einer tatsächlichen Neuanfertigung einer Prothese
Das Landgericht Osnabrück wies die Klage ab. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2018
Quelle: Landgericht Osnabrück/ra-online
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Dokument-Nr. 26809
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