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Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2013
- L 7 SO 4642/12 -
Keine Sozialhilfe für Gebärdensprachkurs der Eltern eines gehörlosen Kindes
Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen nur Unterrichtung des behinderten Kindes selbst
Eltern gehörloser Kinder können vom Sozialhilfeträger nicht die Übernahme der Kosten für das Erlernen der Gebärdensprache verlangen. Die zu gewährenden Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen zwar die Unterrichtung des behinderten Kindes selbst, nicht aber die Finanzierung eines Gebärdensprachkurses für dessen Eltern. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Die im Landkreis Heilbronn bei ihren
Eltern können Gebärdensprache aus Büchern oder an der Volkshochschule erlernen
Der zuständige
SG: Klägerin muss Möglichkeit zur Kommunikation mit sozialem Umfeld eingeräumt werden
Das Sozialgericht Heilbronn erklärte die Ablehnung der
Gesetzlicher Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Unterrichtung der Eltern nicht gegeben
Dem widersprachen die Richter des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in zweiter Instanz und hoben die Heilbronner Entscheidung auf. Leistungen der
§ 53 SGB XII - Leistungsberechtigte und Aufgabe
(1) Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der
§ 55 SGB IX - Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
(1) Als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft werden die Leistungen erbracht, die den behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen oder sichern oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege machen und nach den Kapiteln 4 bis 6 nicht erbracht werden.
(2) Leistungen nach Absatz 1 sind insbesondere [...]
3. Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich und geeignet sind, behinderten Menschen die für sie erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen,
4. Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt,
[...]
7. Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben.
§ 57 SGB IX - Förderung der Verständigung
Bedürfen hörbehinderte Menschen oder behinderte Menschen mit besonders starker Beeinträchtigung der Sprachfähigkeit auf Grund ihrer Behinderung zur Verständigung mit der Umwelt aus besonderem Anlass der Hilfe Anderer, werden ihnen die erforderlichen Hilfen zur Verfügung gestellt oder angemessene Aufwendungen hierfür erstattet.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2013
Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg/ra-online
- Sozialhilfeträger muss Kosten für simultan übersetzenden Gebärdensprachdolmetscher für gehörlose Erstklässlerin nicht übernehmen
(Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 21.03.2013
[Aktenzeichen: S 4 SO 937/13 ER]) - OVG Rheinland-Pfalz: Bundesagentur für Arbeit muss Kosten für Gebärdendolmetscher tragen
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.10.2011
[Aktenzeichen: 7 A 10405/11.OVG])
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Dokument-Nr. 16311
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