Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.01.2024
- L 13 AS 395/21 -
Keine Grundsicherung bei Täuschung über Aufenthaltsort
Beweislastumkehr wegen fehlenden Mitwirkung bei der Aufklärung des Sachverhalts gerechtfertigt
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass zulasten eines Grundsicherungsempfängers eine Beweislastumkehr eintreten kann, wenn dieser Behörden und Gerichte über seinen Aufenthaltsort täuscht.
Geklagt hatte ein nigerianisches Paar, das in Bremen gemeldet war und seit 2014 vom Jobcenter (JC) Grundsicherungsleistungen bezog. Die Bundespolizei kontrollierte das Paar 2018 bei der Einreise am Flughafen Bremen, wobei die Stempel in den Pässen auf einen mehrjährigen Auslandsaufenthalt schließen ließen. Das JC Bremen stellte daraufhin die Leistungen ein und erließ Aufhebungs- und Erstattungsbescheide über die Rückzahlung von Grundsicherungsleistungen, da sich der Mann und die Frau ohne Zustimmung des zuständigen Trägers außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufgehalten hätten und deshalb für die Eingliederung in Arbeit nicht zur Verfügung gestanden hätten. Hiergegen klagte das Paar. Sie bestritten ihre Ortsabwesenheit und benannten Zeugen, die ihren Aufenthalt in Deutschland bestätigen sollten. Das JC sei für die Abwesenheit beweispflichtig, wobei es Hinweise dafür gäbe, dass sie sich in Bremen aufgehalten hätten.
Keine belastbaren Nachweise über Aufenthalt in Deutschland
Nach umfassender Beweisaufnahme hat das LSG die Rechtsauffassung des Jobcenters überwiegend bestätigt. Das Gericht konnte sich nicht davon überzeugen, dass die Kläger für Vermittlungsbemühungen des JC erreichbar waren. Für einen Aufenthalt in Deutschland gäbe es keine belastbaren Nachweise; beweispflichtig seien insofern die Kläger. Die vom JC finanzierte Wohnung in Bremen sei tatsächlich nicht bewohnt worden und es sei zu zahlreichen Meldeversäumnissen gekommen. Der Mann besäße einen Mitarbeiterausweis einer nigerianischen Transportfirma sowie eine Steuerkarte; seinen Reisepass habe er nachträglich manipuliert, indem er ihn einer anderen Person „zum Abstempeln“ im
Aufenthalt in Deutschland wegen Zulassung als Rechtsanwältin in Nigeria unglaubwürdig
Die Frau habe eine Zulassung als Rechtsanwältin in Nigeria. Ein Aufenthalt in Deutschland sei auch insoweit nicht glaubhaft, weil alle Kinder in Nigeria zur Schule gingen, während die Eltern in Deutschland keinen beruflichen Verpflichtungen nachgingen. Den z.T. anderslautenden Aussagen der Zeugen konnte das Gericht nicht glauben, zumal der Mann mit dem Ansinnen an einen Zeugen herangetreten war, ihm hiesige Kontakte zu bestätigen. - Insgesamt muss das Paar rd. 33.000 Euro zurückzahlen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2024
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33754
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33754
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.