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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.07.2011
- L 16 KR 73/10 -
LSG Nordrhein-Westfalen: Krankengeldanspruch besteht auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses
Feststellen der Arbeitsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Beschäftigung für Krankengeldanspruch ausreichend
Arbeitnehmer, die am letzten Tag ihres Arbeitsverhältnisses von einem Arzt krankgeschrieben werden, erhalten ab dem Folgetag Krankengeld, auch wenn mit dem Arbeitsverhältnis die Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld endet. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Mit seiner Entscheidung widersprach das Gericht der von den (früheren) Spitzenverbänden der Krankenversicherung vertretenen Auffassung. Diese hatten gemeint,
Gericht bejaht an Beschäftigung nahtlosen anschließenden Krankengeldanspruch
Demgegenüber hält es das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen für ausreichend, wenn die
Krankenkasse muss auf Pflicht zur rechtzeitigen Bekanntgabe weiterer Arbeitsunfähigkeit für lückenlosen Krankengelanspruch hinweisen
Darüber hinaus hat das Landessozialgericht entschieden, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2011
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
- Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2009
[Aktenzeichen: S 9 KR 184/08]
- Krankengeld trotz verspäteter Meldung
(Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.08.2004
[Aktenzeichen: L 16 KR 324/03]) - Zur Arbeitslosmeldung nach Krankheit: Rechtsbelehrungen müssen verständlich sein
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 12.06.2006
[Aktenzeichen: L 9 AL 274/04])
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Dokument-Nr. 12450
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