Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.09.2005
- L 5 KR 171/04 und L 5 KR 144/03 -
LSG stärkt Rechte der Patienten beim „off-label“-Gebrauch von Medikamenten
Im Fall einer Patientin aus Gütersloh sowie eines Patienten aus Leverkusen, die beide an dem sogenannten Restless-Legs-Syndrom (RLS), d. h. unkontrollierbaren Bewegungsdrang in den Beinen leiden, hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen die Patientenrechte gestärkt.
Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) wurde in beiden Fällen dazu verurteilt, die Patienten mit dem Medikamenten Parkotil bzw. Cabaseril zu versorgen. Dabei handelt es sich um Wirkstoffe, die für die Behandlung von Parkinson zugelassen sind.
Die DAK hatte bezweifelt, dass die Wirksamkeit des von den behandelnden Ärzten verordneten Parkotils bzw. Cabaserils bei RLS ausreichend nachgewiesen sei und hierzu auf Stellungnahmen des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung verwiesen. Demgegenüber sah der zuständige 5. Senat des Landessozialgerichts NRW die Wirksamkeit beider Medikamente aufgrund von Vergleichsstudien und Sachverständigengutachten für den sogenannten „off-label“-Gebrauch als hinreichend belegt an.
Denn nach der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts genüge es hierfür, dass wissenschaftlich nachprüfbare Erkenntnisse unterhalb der Ebene einer Phase-III-Studie vorliegen, die – wie hier – zu einem Konsens innerhalb der beteiligten Fachkreise geführt haben.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2006
Quelle: Pressemitteilung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2005
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 1548
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1548
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.