Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2012
- L 6 BK 1/10 -
Großeltern haben keinen Anspruch auf Kinderzuschlag
Großeltern bilden mit ihren Enkelkindern keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II
Großeltern haben keinen Anspruch auf Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz, auch wenn ihnen die Vormundschaft für ihre Enkelkinder übertragen wurde. Das Gesetz sieht den Zuschlag nur für Kinder vor, die mit dem Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II leben, was bei den Großeltern nicht der Fall ist. Diese können daher zwar Kindergeld für ihre Enkelkinder beziehen, nicht aber den Kinderzuschlag. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Den Klägern des zugrunde liegenden Streitfalls wurde, nachdem das Amtsgericht ein Ruhen der elterlichen Sorge ihrer Tochter festgestellt hatte, die
Vormund tritt im Hinblick auf staatliche Transferleistungen nicht an Stelle der Eltern
Das Landessozialgericht hat auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts Bezug genommen, wonach
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2012
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Großeltern haben Anspruch auf Pflegegeld für Enkelkind bei minderjähriger Mutter
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.03.2012
[Aktenzeichen: BVerwG 5 C 12.11]) - Unterstützung von Enkelkindern kann bei Großeltern zu steuerlich abziehbaren außergewöhnlichen Belastungen führen
(Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.10.2010
[Aktenzeichen: 1 K 1577/10])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13409
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13409
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.