Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 20.03.2024
- L 5 R 121/23 -
Bezieher einer Altersrente muss wegen verschwiegener Verletztenrente mehr als 80.000 € zurückzahlen
Rentenrückzahlung wegen grober Fahrlässigkeit
Wer eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezieht, hat regelmäßig einen geringeren Anspruch auf Altersrente. Die Rentenversicherung weist die Versicherten deshalb schon bei der Antragstellung ausdrücklich auf ihre entsprechende Mitteilungspflicht hin. Wer dennoch die Verletztenrente nicht angibt, handelt grob fahrlässig. Die zu viel geleistete Rente ist daher zurückzahlen. Dies entschied das Hessischen Landessozialgericht.
Ein 1949 geborener Versicherter aus dem Landkreis Kassel bezieht aufgrund eines Arbeitsunfalls im Jahr 1967 eine
Rentenrückforderung wegen grober Fahrlässigkeit gerechtfertigt
Die Richter beider Instanzen folgten der Ansicht der Rentenversicherung. Der Versicherte habe grob fahrlässig unrichtige Angaben gemacht. Im Rentenantragsformular werde „klar, eindeutig und unmissverständlich“ gefragt, ob Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezogen werden. Hierzu habe der Versicherte grob fahrlässig und bösgläubig keine unzutreffenden Angaben gemacht, obgleich er gewusst habe oder hätte wissen müssen, dass ihm die zuerkannte
Rücknahmeanspruch verjährt frühestens nach 10 Jahren
Es liege zudem keine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2024
Quelle: Landessozialgericht Hessen, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33952
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33952
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.