wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: MDR 2013, 779

Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR),
Jahrgang: 2013, Seite: 779

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MDR 2013, 779:

Bundesgerichtshof, Urteil vom30.04.2013
- VI ZR 13/12 -

Haftung nach Reiterunfall: Fehlendes Einverständnis des Pferdehalters zum Reiten begründet grundsätzlich keinen Haftungsausschluss

Kommt eine Person bei dem Versuch ein Pferd zu reiten zu Schaden, so ist es grundsätzlich unbeachtlich, ob der Halter dazu sein Einverständnis gab. Ein Haftungsausschluss wegen des Handelns auf eigene Gefahr kommt nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle MDR 2013, 779 wird teils auch als „MDR 13, 779“, „MDR 2013, S. 779“ oder „MDR 13, S. 779“ zitiert.