wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: MM 1988, 23

Zeitschrift: Mietrechtliche Mitteilungen. Beilage zu Mieter Magazin (MM),
Jahrgang: 1988, Seite: 23

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MM 1988, 23:

Landgericht Berlin, Urteil vom19.10.1987
- 13 O 2/87 -

Beim Betrieb einer Stereoanlage oder eines Fernsehers in einer Mietwohnung muss auch außerhalb der Ruhezeiten Zimmerlautstärke eingehalten werden

Beim Betrieb von Ton­wieder­gabe­geräten, wie etwa einer Stereoanlage oder einem Fernseher, muss auch außerhalb der Ruhezeiten die Zimmerlautstärke eingehalten werden. Die Zimmerlautstärke ist dann eingehalten, wenn das Geräusch außerhalb der Wohnung nicht bzw. kaum wahrnehmbar ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle MM 1988, 23 wird teils auch als „MM 88, 23“, „MM 1988, S. 23“ oder „MM 88, S. 23“ zitiert.