Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: MM 1988, 23
Zeitschrift: Mietrechtliche Mitteilungen. Beilage zu Mieter Magazin (MM),
Jahrgang: 1988, Seite: 23
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MM 1988, 23:
Landgericht Berlin, Urteil vom19.10.1987
- 13 O 2/87 -
Beim Betrieb einer Stereoanlage oder eines Fernsehers in einer Mietwohnung muss auch außerhalb der Ruhezeiten Zimmerlautstärke eingehalten werden
Beim Betrieb von Tonwiedergabegeräten, wie etwa einer Stereoanlage oder einem Fernseher, muss auch außerhalb der Ruhezeiten die Zimmerlautstärke eingehalten werden. Die Zimmerlautstärke ist dann eingehalten, wenn das Geräusch außerhalb der Wohnung nicht bzw. kaum wahrnehmbar ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle MM 1988, 23 wird teils auch als „MM 88, 23“, „MM 1988, S. 23“ oder „MM 88, S. 23“ zitiert.