Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1990, 1122
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1990, Seite: 1122
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1990, 1122:
Landgericht Aachen, Urteil vom08.03.1989
- 4 O 476/88 -
Beschädigung eines Pkw aufgrund Notstands: Schadenersatzanspruch nach § 904 Satz 2 BGB setzt bewusste und gewollte Beschädigung der Sache voraus
Macht ein Motorradfahrer von seinem Notstandsrecht nach § 904 Satz 1 BGB Gebrauch und beschädigt er dadurch einen geparkten Pkw, so hat er nur dann für den Schaden gemäß § 904 Satz 2 BGB aufzukommen, wenn er bewusst und gewollt den Pkw zur Selbstrettung beschädigt hat. Bei einer ungewollten Beschädigung kommt nicht einmal eine entsprechende Anwendung in Betracht. Dies hat das Landgericht Aachen entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1990, 1122 wird teils auch als „NJW-RR 90, 1122“, „NJW-RR 1990, S. 1122“ oder „NJW-RR 90, S. 1122“ zitiert.