Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1995, 1364
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1995, Seite: 1364
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1995, 1364:
Landgericht Trier, Urteil vom07.02.1995
- 1 S 150/94 -
Bonbon-Geschosse gehören zum Karnevals-Umzug: Kein Schmerzensgeld bei Verletzungen durch "Kamellen"
Der Veranstalter eines Karnevalsumzugs ist nicht verpflichtet, den Teilnehmern Anweisungen über das Werfen von Süßigkeiten in die Zuschauermenge zu erteilen. Besucher von Karnevalsumzügen müssen sich grundsätzlich selbst gegen Verletzungen durch Bonbons oder andere "Wurfgeschosse" schützen. Dies hat das Landgericht Trier entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1995, 1364 wird teils auch als „NJW-RR 95, 1364“, „NJW-RR 1995, S. 1364“ oder „NJW-RR 95, S. 1364“ zitiert.