Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2002, 1280
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2002, Seite: 1280
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2002, 1280:
Amtsgericht Rastatt, Urteil vom25.04.2002
- 1 C 398/01 -
Fitnessstudio: Mitglied braucht bei Bandscheibenvorfall keine Mitgliedsbeiträge bezahlen
Die Zahlungsverpflichtung des Kunden eines Fitnessstudios besteht nicht während einer Erkrankung, die ihn daran hindert, wesentliche Leistungen des Studios in Anspruch zu nehmen. Bei einer dauerhaften Gesundheitsbeeinträchtigung kann der Kunde fristlos kündigen, bei einer vorübergehenden Verhinderung kann das Fitnessstudio nach den Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) zur Aussetzung des Vertrages verpflichtet sein. Die entschied das Amtsgericht Rastatt. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2002, 1280 wird teils auch als „NJW-RR 02, 1280“, „NJW-RR 2002, S. 1280“ oder „NJW-RR 02, S. 1280“ zitiert.