Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2018, 190
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2018, Seite: 190
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2018, 190:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom16.11.2017
- IX ZA 21/17 -
BGH: Ohne Angabe zur Art der Finanzierung des Lebensunterhalts keine Prozesskostenhilfe
Beantragt eine Person Prozesskostenhilfe, die nach eigenen Angaben keine Sozialleistung erhält, muss sie darlegen und glaubhaft machen, wie der Lebensunterhalt finanziert wird. So müssen etwa freiwillige Leistungen Dritter angegeben werden, wenn sie regelmäßig und in nennenswertem Umfang gewährt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2018, 190 wird teils auch als „NJW-RR 18, 190“, „NJW-RR 2018, S. 190“ oder „NJW-RR 18, S. 190“ zitiert.