wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 2018, 387

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2018, Seite: 387

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2018, 387:

Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom29.12.2017
- 9 UF 54/17 -

Sorge­rechts­verfahren: Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren sind vom Familiengericht persönlich anzuhören

In einem Verfahren zur Übertragung der elterlichen Sorge oder Teilen davon gemäß § 1671 BGB ist ein Kind im Alter von 3 bis 14 Jahren vom Familiengericht persönlich anzuhören. Die Anhörung darf nicht unterbleiben, weil es bereits in einem früheren Umgangsverfahren zu einer Anhörung kam. Dies hat das Oberlandesgericht Saarland entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW-RR 2018, 387 wird teils auch als „NJW-RR 18, 387“, „NJW-RR 2018, S. 387“ oder „NJW-RR 18, S. 387“ zitiert.