Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2005, 1108
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2005, Seite: 1108
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2005, 1108:
Bundesgerichtshof, Urteil vom15.02.2005
- VI ZR 70/04 -
Ohne Reparatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an Kraftfahrzeugen, die den Wiederbeschaffungswert übersteigen
Die Reparaturkosten dürfen bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegen. Sie werden allerdings nur ersetzt, wenn die Reparatur fachgerecht und in dem Umfang gemacht wird, wie es der Sachverständige im Gutachten vorgesehen hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2005, 1108 wird teils auch als „NJW 05, 1108“, „NJW 2005, S. 1108“ oder „NJW 05, S. 1108“ zitiert.