Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2006, 2618
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2006, Seite: 2618
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2006, 2618:
Bundesgerichtshof, Urteil vom28.06.2006
- XII ZR 50/04 -
Autovermieter muss Unfallgeschädigten auf Kostenrisiko bei Anmietung eines Ersatzwagens zum "Unfallersatztarif" hinweisen
Ein Ersatzwagen nach einem Unfall kann teuer werden. Oft fordern Autovermieter beim so genannten "Unfallersatztarif" mehr als doppelt so hohe Preise wie beim "Normaltarif". Dies ist vielen Kunden nicht bewusst. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Autovermieter ihre Kunden darüber aufklären müssen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für den teuren Unfallersatztarif möglicherweise nicht in vollem Umfang erstattet und die Differenz dann vom Kunden zu tragen ist. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2006, 2618 wird teils auch als „NJW 06, 2618“, „NJW 2006, S. 2618“ oder „NJW 06, S. 2618“ zitiert.