Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2008, 3627
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2008, Seite: 3627
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2008, 3627:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom01.09.2008
- 2 BvR 2238/07 -
Verfassungsbeschwerde: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte unter Einsatz eines Pkw als "Waffe"
Nach § 113 Strafgesetzbuch wird der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB enthält eine Strafandrohung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren u.a. für den Fall, dass die Widerstandshandlung gegen Vollstreckungsbeamte mit einer Waffe ausgeübt wird. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2008, 3627 wird teils auch als „NJW 08, 3627“, „NJW 2008, S. 3627“ oder „NJW 08, S. 3627“ zitiert.